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Clearing

Ziele

  • Einschätzung hinsichtlich der Handlungsmotivation, der Wünsche und Bedürfnisse der Familienmitglieder
  • Klärung des familiären Hilfebedarfs und der Ressourcen
  • Verdeutlichen der Sichtweisen der einzelnen Familienmitglieder
  • Blick auf das Individuum und das Familiensystem
  • Herausarbeiten der Konflikt- bzw. Lebensthemen
  • Klarheit über die Lebensumstände des jungen Menschen innerhalb der Familie sowie der relevanten Bezugssysteme
  • Perspektiventwicklung mit dem jungen Mensch und der Familie
  • Aktive Mitwirkung des jungen Mensch und der Familie am Hilfeplanprozess

Vorgehensweise

  • Interviews mit Familienmitgliedern (Aufzeichnung auf Tonträger)
  • Strukturierung der Interviewaussagen in sozialpädagogisch relevante Kategorien, familiäre Problemlagen und Erziehungsschwierigkeiten
  • Erstellung Genogramm und Zeitstrahl
  • Erarbeitung von Handlungsvorschlägen im Rückmeldegespräch mit den einzelnen Familienmitgliedern
  • Dokumentation der Ergebnisse auf Flipchart
  • Gemeinsame Fallpräsentation auf dem Jugendamt
  • Fallpräsentation im Team zur Ausgestaltung der Hilfe
  • Clearingbericht

Rahmenbedingungen

Im Rahmen einer Inobhutnahme ist das Clearing nach Rücksprache mit dem Jugendamt Teil des Leistungsangebotes. In der Kindergruppe im Kinder- & Jugendhaus Malchen wird zu Beginn jeder Maßnahme regelhaft ein Clearing durchgeführt, um die Rückführungsperspektive und die Ausgestaltung der Elternarbeit zu klären.

Zudem kann das Clearing als Zusatzleistung im Rahmen einer stationären Unterbringung oder auch ambulant durchgeführt werden. Auch zum Einstieg in eine SPFH kann das Clearing eine sinnvolle Methode sein. Sollte das Clearing im Rahmen einer Inobhutnahme oder einer regelhaften vollstationären Maßnahme durchgeführt werden und endet die Unterbringung während des Clearingprozesses kann das Clearing ambulant weitergeführt werden.

Das Clearingverfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Hierfür werden maximal 25 Fachleistungsstunden pro TeilnehmerIn benötigt. Sollte das Clearing im Rahmen einer Inobhutnahme gemäß §42 SGBVIII durchgeführt werden, sind die Kosten im Tagessatz enthalten.